Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie weit unsere eigene Website ist, was noch fehlt — und wie Sie uns eine Barriere melden.
Wir bauen barrierefreie Websites für andere. Diese Seite sagt, wie weit unsere eigene ist — mitsamt dem, was noch fehlt.
1Geltungsbereich und Anlass
Diese Erklärung gilt für die Website www.vibe-digital.de mit allen Unterseiten und dem Blog.
Wir geben sie freiwillig ab. Nach unserer Einschätzung greifen die gesetzlichen Vorgaben hier nicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nimmt Kleinstunternehmen aus, und wir arbeiten für Unternehmen und Organisationen, nicht für Verbraucher. Die BITV 2.0 richtet sich an öffentliche Stellen. Diese Einschätzung ist keine Rechtsauskunft.
Wir halten uns trotzdem an das Muster, das die BITV für solche Erklärungen vorsieht — und an den Maßstab, den wir unseren Kunden empfehlen: WCAG 2.2 Stufe AA. Wer Barrierefreiheit verkauft, sollte die eigene Seite offenlegen können.
2Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Stufe AA teilweise vereinbar.
Teilweise heißt hier: Alles, was wir bisher geprüft haben, hält dem Maßstab stand. Was wir noch nicht vollständig geprüft haben, steht unter Punkt 3 — und solange es dort steht, behaupten wir keine vollständige Vereinbarkeit. Eine Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle liegt nicht vor.
3Nicht barrierefreie Inhalte und offene Prüfungen
3.1Der vollständige Tastatur-Durchgang steht aus
Fokusreihenfolge, sichtbarer Fokus auf farbigen Flächen, Akkordeons und Karussells sind stichprobenartig geprüft, aber nicht Seite für Seite. Bis das erledigt ist, können wir einzelne Fokusfallen nicht ausschließen.
3.2Der Screenreader-Test über alle Seiten steht aus
Geprüft ist die Struktur: Seitenbereiche, Überschriftenhierarchie, Beschriftungen, Alternativtexte. Nicht geprüft ist die Ausgabe mit NVDA und VoiceOver auf jeder einzelnen Seite.
3.3Es liegt kein förmlicher BITV-Test vor
Alles auf dieser Seite ist Selbstbewertung. Ein Test durch eine anerkannte Prüfstelle wäre der stärkere Nachweis — wir haben ihn nicht, und wir tun nicht so, als hätten wir ihn.
3.4Der Blog-Bestand ist nicht Artikel für Artikel gegengelesen
Alle Bilder tragen Alternativtexte. Ob jeder dieser Texte das Bild auch wirklich beschreibt, haben wir nicht über alle Artikel einzeln kontrolliert.
3.5Behoben am 29. August 2026
Die Hauptnavigation und das mobile Menü trugen beide denselben Namen. Screenreader kündigten zwei Bereiche identisch an und boten keine Möglichkeit, sie zu unterscheiden. Beide haben jetzt eigene Namen, ebenso die beiden Navigationen im Seitenfuß. Der Befund stammt aus der Messung vom 28. August 2026 — und steht hier, weil er zeigt, wie das hier laufen soll: messen, benennen, beheben.
Bis dahin gilt: Was Ihnen auf dieser Website nicht zugänglich ist, bekommen Sie von uns auf einem anderen Weg. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns (Punkt 5) — wir liefern jeden Inhalt dieser Seite in einer Form, mit der Sie arbeiten können.
4Erstellung dieser Erklärung und Prüfverfahren
Erstellt am 29. August 2026. Grundlage ist eine Selbstbewertung in drei Schritten:
- automatisierte Prüfung mit Lighthouse und axe-core am 28.08.2026 — Ergebnis: 100 von 100 Punkten auf den geprüften Seiten
- Messung mit unserem eigenen Audit-Werkzeug über 87 Kriterien, davon sieben zur Barrierefreiheit, am 28.08.2026
- strukturelle Stichprobe über sieben Seiten am 29.08.2026: Überschriftenhierarchie, Alternativtexte, Seitenbereiche, Formularbeschriftungen
Bestätigt wurde dabei unter anderem:
- alle Bilder mit Alternativtext
- Sprunglink zum Hauptinhalt vorhanden
- alle Seitenbereiche semantisch ausgezeichnet, jeder mit eigenem Namen
- Überschriftenhierarchie ohne Sprünge, genau eine H1 je Seite
- Umbruch bei 320 Pixel Breite ohne horizontales Scrollen
- Dokumentsprache ausgezeichnet
- Formularfelder beschriftet, Fehlermeldungen mit dem Feld verknüpft
- Animationen halten an, wenn das Betriebssystem weniger Bewegung anfordert
- die Seite bleibt ohne JavaScript lesbar und navigierbar
Nächste Überprüfung: spätestens im August 2027, außerdem bei jeder wesentlichen Änderung an der Website.
5Barriere melden
Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie an der Nutzung hindert, sagen Sie es uns. Drei Wege, alle drei führen zur selben Stelle:
- info@vibe-digital.de
- Telefon
- 09075 5923957
- Formular
- Kontaktformular — dort das Thema „Barrierefreiheit / BFSG“ wählen
- Verantwortlich
- Vibe Digital GmbH, Patrick Schatzschneider
Hilfreich, aber nicht nötig: die Adresse der Seite, woran Sie hängen bleiben, und womit Sie arbeiten — Browser, Screenreader, Tastatur.
Wir bestätigen Ihre Meldung werktags in der Regel innerhalb von drei Stunden und antworten in der Sache spätestens innerhalb von zwei Wochen: entweder mit dem, was wir geändert haben, oder mit einer Begründung, warum nicht.
6Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder keine erhalten, können Sie sich an die Marktüberwachung wenden. Für die Angebote privater Anbieter ist seit dem 26. September 2025 bundesweit zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Deutschland
Telefon +49 391 289 230 23
kontakt@mlbf-barrierefrei.de
www.mlbf-barrierefrei.de
Die MLBF hält dort ein eigenes Kontaktformular für Verbraucherinnen und Verbraucher bereit.
Zur Einordnung: Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG und die Überwachungsstelle des Freistaats Bayern sind für die Angebote öffentlicher Stellen zuständig, nicht für ein privates Unternehmen wie uns.
7Was als Nächstes ansteht
- vollständiger Tastatur-Durchgang über alle Seiten
- Screenreader-Test mit NVDA und VoiceOver über alle Seiten
- danach: diese Erklärung mit dem Ergebnis aktualisieren
Wir nennen dafür bewusst kein Datum, das wir nicht halten können. Terminiert ist die Überprüfung dieser Erklärung auf August 2027 — sind die Durchgänge früher fertig, steht das Ergebnis früher hier. Auch dann, wenn es unbequem ausfällt.