Barrierefreiheit nach BITV 2.0 & WCAG 2.2

Barrierefrei ist seit 2025 Gesetz. Sind Sie sicher, dass Sie’s erfüllen?

Barrierefrei heißt: Ihre Website lässt sich auch mit Tastatur, Screenreader (einem Vorleseprogramm) und starken Kontrasten bedienen — von allen. Seit Juni 2025 ist das für viele Pflicht (BFSG); wer betroffen ist und nichts liefert, riskiert Abmahnungen und Bußgelder — und verliert Kunden, die die Seite gar nicht bedienen können. Ein Overlay-Widget reicht dafür nicht. Wir bauen nach WCAG 2.2 AA, der internationalen Messlatte — geprüft mit echten Werkzeugen, nicht mit einem Häkchen im Redaktionsbereich.

Das kennen wir

Das Widget ist drin, das Gewissen beruhigt. Geprüft hat es nie jemand.

Von Behindertenverbänden abgelehnt, ändert am Code nichts. Als Nachweis taugt es im Streitfall nicht.

BFSG, BITV, Ausnahmen für Kleinstunternehmen — die Rechtslage ist unübersichtlich. Diese Unsicherheit klären wir zuerst.

Bedienen Sie Menü, Formular und Slider nur mit der Tastatur — bleiben Sie hängen, tun das Ihre Nutzer auch.

Ohne Nachweis bleibt Barrierefreiheit eine Behauptung — im Streitfall zählt der Nachweis.

Was wir tun

Zugänglichkeit ist Bauweise, kein Aufkleber.

Ein Nachweis, den Ihr Anwalt akzeptiert.

Beispiel: Kommt eine Abmahnung, legen Sie ein Prüfprotokoll auf den Tisch — statt zu beteuern, „wir haben da ein Tool“.

Echt barrierefrei, kein Overlay-Pflaster.

Beispiel: Kein aufgesetztes Widget, das im Ernstfall durchfällt — die Zugänglichkeit steckt im Bau der Seite selbst.

Lesbar auch für Augen jenseits der 50.

Beispiel: Ihr wichtigster Kunde liest die Seite ohne Lesebrille auf dem Handy in der Sonne — und sieht jedes Wort.

Barrieren schaffen es gar nicht erst online.

Beispiel: Ein Alt-Text fehlt — Ihre Redaktion sieht es beim Speichern, nicht der Prüfer im Audit.

Vorlesbar für Menschen, die nicht sehen.

Beispiel: Ein blinder Nutzer lässt sich Ihre Seite vorlesen — in einer Reihenfolge, die Sinn ergibt, mit Bildbeschreibungen.

Bedienbar auch ohne Maus.

Beispiel: Wer die Maus nicht nutzen kann, kommt mit der Tastatur allein durch Ihr Menü — bis zum „Absenden“.

Prüfkatalog im Detail

Sie müssen das hier nicht lesen — dafür haben Sie ja uns. Aber wenn Ihre Rechts- oder IT-Abteilung mitliest, hier der Klartext:

Rechtsrahmen

  • BFSG seit 28.06.2025 (EN 301 549 → WCAG 2.1/2.2 AA)
  • BITV 2.0 für öffentliche Stellen
  • Ziel WCAG 2.2 Level AA

Wahrnehmbar

  • Kontrast ≥ 4,5:1, Zoom bis 200 %, Info nicht nur über Farbe
  • Textalternativen, Untertitel, Transkripte

Bedienbar

  • volle Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, logische Reihenfolge
  • Skip-Links, Zielgrößen ≥ 24 px, keine reinen Hover-Interaktionen

Verständlich & robust

  • semantisches HTML, Überschriften-Hierarchie, Labels/Fehlermeldungen, ARIA nur wo nötig
  • Nachweis: axe/Lighthouse + manueller Screenreader-Test (NVDA/VoiceOver), dokumentiertes Protokoll
Bevor wir bauen

Barrierefreiheit klebt man nicht nachträglich auf.

Ein Protokoll für den Ernstfall.

Am Ende halten Sie einen Nachweis in der Hand — für den Anwalt und fürs eigene Gewissen.

Im Bau, nicht im Widget.

Zugänglichkeit steckt im HTML — nicht in einem Overlay, das der erste Test zerlegt.

Betrifft mich das überhaupt?

Ob das BFSG für Sie gilt, klären wir vorab — statt Ihnen pauschal Angst zu machen.

Ehrlicher Ist-Stand, keine Schönfärberei.

Wir zeigen Ihnen zuerst, wo Ihre Seite heute gegen WCAG 2.2 AA verstößt — auch wenn’s unangenehm ist.

Wie es abläuft

In vier Schritten vom Befund zum Nachweis.

BITV-Check.

Wir prüfen Ihre bestehende Seite gegen WCAG 2.2 AA und sagen Ihnen schwarz auf weiß, wo Sie stehen — inklusive Einschätzung, ob und wie stark das BFSG Sie betrifft.

Priorisierung.

Nicht jeder Mangel wiegt gleich. Wir sortieren nach rechtlichem Risiko und Aufwand — zuerst verschwindet, was Sie am teuersten zu stehen kommt.

Umsetzung.

Wir beheben die Mängel im Code — oder bauen neu, wenn die Substanz es nicht hergibt. Jede Änderung läuft über automatisierte Tests und mit Sicherheitsnetz: klemmt etwas, ist die alte Version in Sekunden zurück.

Nachweis.

Sie erhalten Prüfprotokoll und Konformitätserklärung. Damit haben Sie etwas in der Hand — nicht nur ein gutes Gefühl.

Unsere Bilanz

Nachweisbar, nicht behauptet.

< 6 h Antwortzeit

Fragt jemand nach, sind wir dran.

Kommt eine Nachfrage von Kunde oder Anwalt, haben Sie schnell eine belastbare Auskunft — kein Schulterzucken.

0 Overlay-Widgets

Kein Trick, echtes Fundament.

Zugänglichkeit im Aufbau der Seite, nicht in einem Widget, das bei der ersten Prüfung durchfällt.

2.2 AA WCAG-Ziel

Der Maßstab, an dem gemessen wird.

WCAG 2.2 Stufe AA — genau der Standard, an dem sich Abmahner und Behörde orientieren.

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Google Rezensionen

Das sagen unsere Kunden

Wir haben mit der Vibe Digital GmbH das Upgrade unserer TYPO3-Website umgesetzt. Proaktive Kommunikation, eingehaltene Deadlines – vielen Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit!
M
Marianne Lerch
Wir arbeiten seit 2020 mit Vibe Digital zusammen und sind rundum zufrieden. Egal wann man sich meldet – es kommt immer schnell eine Rückmeldung. Man merkt, dass die Betreuung nicht nach dem Projekt aufhört, sondern dauerhaft da ist. Können wir nur weiterempfehlen!
D
Die Tagespost Stiftung für katholische Publizistik
Wir arbeiten nun seit vier Jahren mit der Vibe Digital GmbH zusammen und sind nach wie vor rundum zufrieden. Das Team ist kompetent, zuverlässig und stets engagiert.
J
Jutta Mayershofer
Ich habe über einen längeren Zeitraum mit dem Dienstleister zusammengearbeitet und kann die Erfahrung wirklich empfehlen. Die Kommunikation war immer schnell, transparent und lösungsorientiert.
K
Katja Harms
Wir arbeiten mit der Agentur Vibe Digital für unseren Shopware 6 Webshop zusammen und sind rundum zufrieden. Unser Ansprechpartner Patrick Schatzschneider hat uns hervorragend betreut.
W
Weinzentrale Eberle

50+ Projekte seit 2020 · Eine Auswahl

  • Admin Intelligence
  • ZfP Südwürttemberg
  • Brücke Uelzen
  • Bistum Regensburg
  • PP.rt
  • Fortis e.V.
  • Die Tagespost Stiftung für katholische Publizistik
  • SINOVA Schussental
  • Caritas Augsburg
  • Weinzentrale Eberle
  • GP.rt
  • Jakob-Christian-Adam Stiftung
  • Schneider-SET GmbH
  • EDEKA Frank
  • Bad Blau

Sind Sie betroffen? Finden wir es heraus.

Der kostenlose TYPO3-Check zeigt Ihnen schwarz auf weiß, wie Ihre Seite gegen WCAG 2.2 AA abschneidet und ob das BFSG Sie betrifft — bevor Sie über Budget reden. Kein Verkaufsgespräch, ein Befund.