SEO & Technik

Barrierefreiheit im Web: Was das BFSG für Ihre Website bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für einen Teil der Unternehmen keine Frage der Haltung mehr, sondern gesetzliche Pflicht — für einen anderen Teil gilt sie ausdrücklich nicht. Dieser Artikel klärt zuerst, in welche Gruppe Sie gehören, und danach, was tatsächlich passiert, wenn die Pflicht besteht und nicht erfüllt wird. Mit belegten Zahlen, auch dort, wo sie weniger dramatisch ausfallen als erwartet. Für Geschäftsführer und Compliance-Verantwortliche, die eine belastbare Einschätzung brauchen.

05.04.2026 · Patrick Schatzschneider · 5 Min. Lesezeit
Fingerspitzen lesen eine Braillezeile vor einem unscharfen Laptop
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG ist ein deutsches Bundesgesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt. Es verpflichtet Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zur Barrierefreiheit ihrer Websites, Apps und Online-Shops. Technische Grundlage ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den WCAG 2.1 Level AA aufbaut.

Abgrenzung

Das BFSG gilt für den privaten Sektor (B2C). Für öffentliche Stellen gilt die BITV 2.0, die auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) basiert. Beide verweisen auf denselben technischen Standard.

Wer betroffen ist — und wer nicht

Das BFSG betrifft Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten:

  • Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Bankdienstleistungen und Online-Banking
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderung und Buchungsportale
  • E-Books und E-Book-Reader

Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Beschäftigte und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz hat, ist von den Dienstleistungspflichten befreit. Beide Bedingungen müssen zutreffen — und die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte.

Für B2B gilt: Reine B2B-Websites fallen nicht direkt unter das Gesetz. Sobald Ihre Seite aber auch Endverbraucher anspricht — über einen offenen Shop, eine Buchungsfunktion, einen Download für jedermann — sind Sie betroffen. Diese Grenze verläuft in der Praxis oft anders, als im Unternehmen angenommen wird.

Was bei Verstößen passiert

Seit August 2025 gibt es die ersten Abmahnungen. Zwei Muster sind dokumentiert, und sie unterscheiden sich in ihrer Ernsthaftigkeit erheblich:

CLAIM / Liermann — massenhaft versendete Abmahnungen an Shop-Betreiber, Forderung rund 559 Euro Vergleichszahlung. Die Vorwürfe bleiben pauschal, ohne konkrete Verstöße zu benennen. Fachanwälte stufen sie überwiegend als angreifbar ein: Es fehlt am Wettbewerbsverhältnis, und der Abmahner verkauft selbst Barrierefreiheits-Dienstleistungen.

Kanzlei MK (Berlin) — Gesamtforderung rund 2.700 Euro brutto, aber mit konkreter Website-Analyse. Diese Abmahnungen gelten als ernstzunehmend.

Behördliche Kontrolle: Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg ist seit Anfang 2026 in der aktiven Kontrollphase. Rund 70 Mitarbeiter prüfen Shops, digitale Dokumente und Online-Dienstleistungen. Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 Euro (§ 17 BFSG).

Was Barrierefreiheit konkret verlangt

Die WCAG kennen vier Prinzipien — wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Übersetzt in Anforderungen an Ihre Seite:

  • Alt-Texte für Bilder, die den Inhalt vermitteln statt ihn zu benennen
  • Farbkontraste von mindestens 4,5:1 für normalen und 3:1 für großen Text
  • Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen, ohne Maus
  • Sichtbarer Fokus — man muss sehen, wo man gerade ist
  • Formular-Labels, sichtbar und dem Feld zugeordnet
  • Logische Überschriftenstruktur statt optisch gewählter Größen
  • 200 % Zoom und 320 px Breite ohne horizontales Scrollen
  • Fehlermeldungen, die den Fehler benennen und den Weg heraus zeigen

Wie weit die Realität davon entfernt ist, zeigt der WebAIM Million Report 2026: 95,9 % der meistbesuchten Websites haben mindestens einen dieser Fehler, im Schnitt 56 pro Seite. Am häufigsten fehlen Kontraste, Alt-Texte und Formular-Labels — also genau die drei Dinge, die am schnellsten zu beheben sind.

Was es kostet

Die Spanne hängt davon ab, ob Sie nachrüsten oder ohnehin neu bauen.

  • Erstanalyse: 600–1.200 € für eine grobe Einschätzung des Ist-Zustands (etwa ein Personentag)
  • Professionelles Audit: 1.500–8.000 €, ein offizieller BIK-BITV-Test 3.000–6.000 €
  • Nachrüstung kleine Website (bis 20 Seiten): 2.000–8.000 €
  • Nachrüstung mittelgroße Website: 2.500–15.000 €
  • Nachrüstung Online-Shop: 8.000–30.000 €
  • Integration in ein Neuprojekt: 10–25 % Aufschlag auf das Projektbudget

Der Vergleich, der die Entscheidung meist trägt: Eine einzelne Abmahnung der Kanzlei MK kostet rund 2.700 Euro brutto. Ein Audit beginnt bei 1.500 Euro. Wer ohnehin einen Website-Relaunch plant, integriert Barrierefreiheit dort — nachträglich kostet dieselbe Arbeit ein Vielfaches, weil Struktur und Templates erneut angefasst werden müssen.

Der Teil, der sich auch ohne Gesetz rechnet

7,9 Millionen Menschen in Deutschland haben einen anerkannten Schwerbehindertenstatus (Destatis 2024). Rechnet man temporäre und altersbedingte Einschränkungen hinzu, wird daraus ein erheblicher Teil Ihrer Besucher. 96 % der 60- bis 69-Jährigen sind regelmäßig online (D21-Digital-Index 2023/24) — eine kaufkräftige Gruppe, die von schlechten Kontrasten als Erste ausgeschlossen wird.

Eine Capterra-Befragung unter 250 deutschen Unternehmen (2024) berichtet: 38 % verzeichneten nach der Umstellung höhere Umsätze, 74 % vermuten, zuvor Kunden verloren zu haben. Der Click-Away Pound Report beziffert, was dahintersteht: 69 % der Menschen mit Behinderungen verlassen eine nicht bedienbare Seite sofort — und kaufen anderswo.

Der unterschätzte Effekt betrifft alle anderen mit: Klare Formulare, lesbare Kontraste und eine logische Navigation helfen auch bei Sonnenlicht auf dem Smartphone, bei Zeitdruck und bei jedem, der die Seite zum ersten Mal sieht.

Barrierefreiheit und SEO — ehrlich betrachtet

Google hat 2022 bestätigt, dass Barrierefreiheit kein direkter Ranking-Faktor ist. Daran hat sich nichts geändert, und wer etwas anderes verspricht, verkauft Ihnen eine Geschichte.

Die Schnittmenge ist trotzdem real: Alt-Texte helfen bei der Bildersuche, semantisches HTML erleichtert das Crawling und erhöht die Chance auf Rich Results, Core Web Vitals sind bestätigte Ranking-Faktoren und überschneiden sich mit Barrierefreiheit bei Performance und Responsivität, Seitentitel und Sprachattribute sind für beides Pflicht. Eine barrierefreie Website ist fast immer eine technisch saubere Website — und die honoriert Google indirekt.

Wie wir das prüfen

Behauptet ist Barrierefreiheit schnell, belegt selten. Deshalb läuft die Prüfung bei uns nicht am Ende, sondern mit: Tastatur-Navigation komplett ohne Maus, Kontraste gegen den AA-Schwellwert, ein Screenreader-Durchlauf — und automatisierte Prüfungen in der Test-Pipeline, damit eine Regression nicht erst im Livebetrieb auffällt.

Am Ende steht eine Konformitätserklärung, die Sie vorlegen können. Das ist der Unterschied zwischen „ist barrierefrei" im Angebot und einem Nachweis, der einer Prüfung standhält.

Erste Schritte — was jetzt zu tun ist

  1. Betroffenheit prüfen: Bieten Sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher an? Dann gilt das BFSG.
  2. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen — Pflichtdokument, sichtbar auf der Website.
  3. Schnelltest durchführen: WAVE oder axe DevTools zeigen die gröbsten Fehler kostenlos in Minuten.
  4. Kontraste prüfen: mindestens 4,5:1 für Text — der häufigste Fehler überhaupt.
  5. Alt-Texte ergänzen: beschreibend, nicht dekorativ.
  6. Tastaturnavigation testen: einmal komplett mit Tab durch die Seite — kommen Sie überall hin und wieder heraus?
  7. Formulare prüfen: sichtbares Label je Feld, verständliche Fehlermeldungen.
  8. Cookie-Banner testen: oft nicht per Tastatur bedienbar — und das Erste, was jeder Besucher sieht.
  9. Professionelles Audit beauftragen, wenn der Schnelltest viele Treffer zeigt.
  10. Steht ohnehin ein Relaunch an? Dann Barrierefreiheit dort integrieren statt später nachrüsten.

Häufig gestellte Fragen

Quick Wins wie Kontraste, Alt-Texte und Formular-Labels sind in wenigen Tagen umgesetzt. Eine vollständige Nachrüstung dauert je nach Umfang mehrere Wochen bis Monate — der Aufwand steckt weniger in einzelnen Korrekturen als in Struktur, Templates und Redaktionsprozessen. Bei einem Neuprojekt entsteht kaum Zusatzzeit, wenn Barrierefreiheit von Beginn an mitläuft.

Nicht direkt. Google hat bestätigt, dass Barrierefreiheit kein eigenständiger Ranking-Faktor ist. Viele Maßnahmen zahlen aber indirekt ein: Alt-Texte, semantisches HTML, saubere Überschriftenstruktur und gute Core Web Vitals sind für beides relevant.

Nicht zahlen, nicht ignorieren — und die beigelegte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschreiben, sie bindet Sie dauerhaft an Vertragsstrafen. Lassen Sie prüfen, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis besteht und ob konkrete Verstöße benannt werden. Pauschale Massenabmahnungen ohne benannte Mängel gelten als angreifbar.

Nein. Die Überwachungsstellen von Bund und Ländern haben sich offiziell dagegen positioniert: Overlays erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Sie können die Bedienung für Screenreader-Nutzer sogar verschlechtern — und ersetzen keine der zugrundeliegenden Korrekturen.

Eine grobe Erstanalyse liegt bei 600–1.200 Euro (etwa ein Personentag). Ein professionelles Audit mit manueller Prüfung kostet 1.500–8.000 Euro je nach Umfang, ein offizieller BIK-BITV-Test 3.000–6.000 Euro. Zum Vergleich: Eine ernstzunehmende Abmahnung liegt bei rund 2.700 Euro brutto.

Nicht direkt — das Gesetz zielt auf Dienstleistungen für Verbraucher. Sobald Ihre Seite aber auch Endverbraucher anspricht, etwa über einen offenen Shop oder eine Buchungsfunktion, sind Sie betroffen. Im Zweifel lohnt die Prüfung, weil die Grenze in der Praxis oft anders verläuft als gedacht.

Wann sich Unterstützung lohnt

Nicht jede Website braucht dafür eine Agentur. Wenn Ihr Schnelltest wenige Treffer zeigt und Sie jemanden im Haus haben, der Templates anfassen kann, kommen Sie selbst weit. Sinnvoll wird Hilfe, wenn:

  • Sie nicht sicher sind, ob das BFSG für Sie überhaupt gilt
  • der Schnelltest viele Fehler zeigt und die Reihenfolge unklar ist
  • ohnehin ein Relaunch ansteht und Barrierefreiheit direkt eingebaut werden soll
  • eine Abmahnung vorliegt und schnelle, belegbare Schritte nötig sind
  • Ihr CMS barrierefreie Ausgabe technisch nicht hergibt

Nächster Schritt

Unsicher, wo Sie stehen? Das lässt sich in 30 Minuten klären.

Wir sehen uns an, ob das BFSG für Sie gilt, wie barrierefrei Ihre Website heute ist und welche Schritte zuerst sinnvoll sind.

Lieber anrufen? 09075 5923957 Mo–Fr, 8–18 Uhr

Patrick Schatzschneider Patrick Schatzschneider Geschäftsführer
Wenn Sie unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme fallen, sage ich Ihnen das — und Sie sparen sich das Audit.

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