Was eine barrierefreie Website kostet
Die Frage lässt sich beantworten, aber nicht mit einer Zahl — sondern mit drei Rechnungen, die nebeneinander gehören: nachrüsten, beim ohnehin geplanten Relaunch mitbauen, oder nichts tun. Die dritte Rechnung ist die, die am seltensten aufgemacht wird, und sie hat seit dem 28. Juni 2025 einen gesetzlichen Betrag. Dieser Artikel zeigt, woraus sich der Aufwand zusammensetzt, welche vier Faktoren ihn treiben, was einmalig und was laufend anfällt — und wo wir Ihnen abraten würden, Geld auszugeben. Für alle, die dafür ein Budget planen müssen, bevor sie wissen, ob sie überhaupt betroffen sind.
Woraus sich der Aufwand zusammensetzt
Der Preis entsteht aus Arbeitszeit in vier Töpfen, und die Töpfe sind unterschiedlich groß — das ist der eigentliche Grund für die weiten Spannen, die man überall liest.
- Befund. Feststellen, was nicht stimmt: automatisierte Prüfung, Tastatur-Durchgang, Screenreader-Stichprobe, Kontrastmessung. Dieser Topf ist bei kleinen und großen Seiten ähnlich groß, weil Templates sich wiederholen.
- Template-Arbeit. Fokus, Kontraste, Überschriftenstruktur, Formularbeschriftungen, Umbruchverhalten. Wird einmal pro Baustein gemacht und wirkt dann auf allen Seiten. Dieser Topf hängt an der Zahl der Bausteine, nicht an der Zahl der Seiten.
- Inhaltsarbeit. Alternativtexte, Linktexte, Untertitel, Dokumente. Dieser Topf hängt linear an der Menge und ist der einzige, den Ihre Redaktion weitgehend selbst übernehmen kann.
- Nachweis. Die Informationen nach Anlage 3 BFSG, die Dokumentation der Prüfung, gegebenenfalls eine Beurteilung nach § 16 oder § 17 BFSG.
Die praktische Folge: Eine Website mit 400 Seiten und acht Bausteinen kann günstiger sein als eine mit 40 Seiten und dreißig individuell gebauten Sonderlayouts.
Was den Preis treibt
Vier Faktoren entscheiden, in welchem Bereich Sie landen. Alles andere ist Detail.
1. Bestand oder Relaunch. Nachrüsten heißt, bestehende Templates und Inhalte anzufassen, ohne die Seite zu brechen — inklusive Regressionsprüfung. Beim Relaunch fällt derselbe Handgriff ohnehin an; barrierefrei zu bauen kostet dann fast nur die zusätzliche Prüfzeit. Das ist der größte Hebel überhaupt.
2. Menge und Individualität der Bausteine. Ein System aus wiederverwendbaren Inhaltselementen ist billig zu sanieren. Eine Seite, auf der jede Landingpage ein Einzelstück ist, ist teuer, weil jeder Handgriff nur einmal wirkt.
3. Medien und Dokumente. Videos brauchen Untertitel, PDFs brauchen eine getaggte Struktur oder eine barrierefreie HTML-Alternative. Beides ist Fleißarbeit mit linearem Aufwand. Der Ausweg steht im Gesetz: Nach § 1 Abs. 4 BFSG sind zeitbasierte Medien und Bürodateiformate ausgenommen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
4. Formulare, Login und Checkout. Der teuerste Bereich, weil dort Zustand im Spiel ist: Fehlermeldungen, Validierung, mehrstufige Abläufe, Zahlarten, Captchas. § 19 BFSGV nennt Identifizierung, Authentifizierung, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen ausdrücklich. Wer einen Shop betreibt, plant hier den größten Einzelposten.
Was den Preis nicht treibt: die Zahl der Abstimmungsrunden, und ob Sie WCAG 2.1 oder 2.2 als Ziel setzen. Wer AA anpeilt, hat mit 2.2 sechs zusätzliche Kriterien zu erfüllen (vier der Stufe AA, zwei der Stufe A); die kosten im Bau fast nichts und machen den nächsten Normwechsel klein.
Einmalig oder laufend?
Einmalig ist alles, was an der Substanz hängt; laufend ist alles, was an Inhalten hängt. Die Trennlinie ist für die Budgetplanung wichtiger als die Gesamtsumme.
Einmalig:
- Befundaufnahme und Priorisierung
- Template- und Komponentenarbeit
- Sanierung von Formularen, Login und Checkout
- Erstellung der Informationen nach Anlage 3 BFSG
- Einrichtung automatisierter Prüfungen in der Test-Pipeline
Laufend:
- Alternativtexte, Linktexte und Untertitel für neue Inhalte — Redaktionsaufwand, kein Entwicklungsaufwand
- Prüfung nach jeder wesentlichen Änderung, weil § 14 Abs. 3 BFSG verlangt, dass die Anforderungen stets erfüllt sind
- Wiederholung einer Beurteilung nach § 17 BFSG mindestens alle fünf Jahre, falls Sie sich darauf berufen
- Aktualisierung, wenn sich die zugrundeliegende Norm ändert
Der laufende Teil wird regelmäßig unterschätzt und ist trotzdem der billigere. Ein Redakteur, der gelernt hat, wofür das Alt-Text-Feld da ist, kostet Sie einmal eine Schulungsstunde und danach nichts mehr. Eine Seite, die nach zwei Jahren Pflege wieder durchgefallen ist, kostet den halben Befund erneut.
Was es kostet, nichts zu tun
Drei Posten, von denen nur einer im Gesetz steht — und der ist nicht der wahrscheinlichste.
Bußgeld. § 37 Abs. 2 BFSG sieht bis zu 100.000 Euro vor, wenn eine Dienstleistung entgegen § 14 Abs. 1 angeboten wird — dazu zählen auch fehlende Informationen nach Anlage 3 — und bis zu 10.000 Euro für kleinere Ordnungswidrigkeiten wie unterlassene Meldungen an die Behörde. Das ist der Rahmen, nicht der Regelfall.
Untersagung. Der wahrscheinlichere und teurere Weg: § 29 BFSG lässt die Marktüberwachungsbehörde zuerst zur Korrektur auffordern, dann unter Androhung der Untersagung erneut auffordern, dann anordnen, das Angebot einzustellen. Für einen Shop heißt der dritte Schritt: kein Umsatz. Rechnen Sie diesen Posten mit Ihrem eigenen Tagesumsatz, dann haben Sie die ehrlichste Zahl dieses Artikels.
Abmahnung. Gut dokumentiert ist ein Muster: massenhafte Schreiben mit einem Vergleichsangebot über 595 Euro, die fachanwaltlich überwiegend als angreifbar gelten. Das stammt aus der anwaltlichen Fachpresse — die Schreiben selbst sind nicht öffentlich —, und ob ein BFSG-Verstoß überhaupt wettbewerbsrechtlich abmahnfähig ist, ist juristisch nicht abschließend geklärt.
Dazu kommt der Posten ohne Rechnung: Jeder Besucher, der Ihren Checkout nicht bedienen kann, kauft woanders — und Sie sehen davon in keiner Statistik etwas, weil er nie als Abbruch auftaucht, sondern als Besucher, der nie angefangen hat.
Die drei Rechnungen nebeneinander
Wenn Sie ohnehin einen Relaunch planen: Barrierefreiheit hineinbauen. Der Zusatzaufwand beschränkt sich auf Prüfzeit und ein paar Entscheidungen beim Gestaltungsraster — Kontraste, Fokusdarstellung, Zielgrößen. Das ist die günstigste Variante mit Abstand, und sie ist nur in einem schmalen Zeitfenster verfügbar: vor dem Gestaltungsentwurf, nicht nach dem Go-live.
Wenn Ihre Seite bleibt, wie sie ist: Nachrüsten in der Reihenfolge Befund, Templates, Formulare, Inhalte. Die ersten drei Schritte bringen den größten Teil der Wirkung; die Inhaltsarbeit kann Ihre Redaktion über Monate verteilt selbst übernehmen.
Wenn Sie nicht betroffen sind: Die drei billigsten Korrekturen trotzdem machen — Kontraste, Alternativtexte, Formularbeschriftungen. Das sind laut WebAIM Million Report 2026 genau die häufigsten Fehler, sie kosten am wenigsten, und sie wirken auf jedem Handy bei Sonnenlicht.
Was wir Ihnen abraten würden: einen förmlichen BITV-Test zu beauftragen, bevor die offensichtlichen Fehler behoben sind. Ein Prüfbericht, der Ihnen bestätigt, was ein Zehn-Minuten-Selbsttest auch gezeigt hätte, ist Geld, das an der falschen Stelle liegt. Erst reparieren, dann prüfen lassen.
Was Sie selbst tun können, bevor Sie ein Angebot einholen
Zwei Stunden Eigenarbeit verändern jedes Angebot, das Sie danach bekommen — weil Sie dann wissen, ob Sie über zehn oder über hundert Fundstellen reden.
Unsere Checkliste zum Selbertesten führt durch zwölf Prüfungen, die jeweils rund zwei Minuten dauern und kein Spezialwerkzeug brauchen. Was dabei herauskommt, ist kein Audit — aber es ist die Liste, mit der Sie ein Gespräch führen können, statt eine Pauschale zu erfragen.
Und es schützt vor der teuersten Variante: einem Angebot über eine Sanierung, die Sie gar nicht brauchen, weil Sie nicht betroffen sind.
Häufig gestellte Fragen
Das hängt davon ab, was Sie meinen. Eine Ersteinschätzung mit automatisierter Prüfung, Tastatur-Durchgang und priorisierter Fundstellenliste ist eine Sache von wenigen Personentagen. Ein förmlicher BITV-Test durch eine anerkannte Prüfstelle ist deutlich aufwendiger, weil er jedes Kriterium einzeln dokumentiert. Unseren Stundensatz finden Sie auf der Preisseite; multiplizieren Sie ihn mit dem Aufwand, dann haben Sie die Zahl.
Als Nachweis nach außen ja, als erster Schritt nein. Das BFSG verlangt keinen förmlichen Test — es verlangt eine barrierefreie Dienstleistung und die Informationen nach Anlage 3. Ein Prüfbericht ist das stärkste Argument, wenn Sie ihn brauchen, etwa in einer Vergabe. Vor der Sanierung ist er teure Bestätigung des Offensichtlichen.
Ja, und das ist meistens auch die richtige Reihenfolge. Befund und Templates zuerst, weil sie auf allen Seiten gleichzeitig wirken. Formulare und Checkout als zweite Etappe, weil dort der Umsatz hängt. Inhaltsarbeit als dritte, weil Ihre Redaktion sie über Monate verteilen kann.
Fast, nicht ganz. Der Zusatzaufwand steckt in der Prüfzeit und in ein paar Gestaltungsentscheidungen, die früh getroffen werden müssen — Kontrastwerte im Farbsystem, Fokusdarstellung, Mindestgrößen für Klickziele. Wer diese Entscheidungen vor dem Entwurf trifft, zahlt kaum mehr. Wer sie nach dem Go-live nachholt, zahlt das Vielfache, weil das Gestaltungsraster dann bereits in jedem Baustein steckt.
Fast nichts an Geld, etwas an Disziplin. Neue Inhalte brauchen Alternativtexte und verständliche Linktexte — das ist Redaktionsarbeit, keine Entwicklungsarbeit. Dazu eine Prüfung nach jeder wesentlichen Änderung, weil § 14 Abs. 3 BFSG verlangt, dass die Anforderungen stets erfüllt sind. In unserem Premium-Betreuungspaket ist ein jährlicher Check nach WCAG 2.2 AA enthalten.
Nicht, wenn sie vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden — § 1 Abs. 4 Nr. 2 BFSG nimmt Dateiformate von Büro-Anwendungen aus, die vor diesem Stichtag veröffentlicht wurden. Was Sie danach veröffentlichen, fällt unter die Anforderungen; ein altes Dokument, das Sie überarbeitet neu hochladen, behandeln Sie sicherheitshalber wie ein neues. Für den Bestand ist die günstigste Lösung häufig nicht die Sanierung, sondern der Ersatz der wichtigsten Dokumente durch HTML-Seiten.
Wann sich Unterstützung lohnt
Wenn Ihre Seite auf wenigen wiederverwendbaren Bausteinen steht und der Selbsttest eine Handvoll Treffer zeigt, brauchen Sie dafür niemanden. Sinnvoll wird Hilfe, wenn:
- Checkout, Login oder eine Bezahlstrecke betroffen sind
- Ihre Seite aus vielen individuell gebauten Layouts besteht statt aus wiederkehrenden Bausteinen
- Sie einen Nachweis brauchen, den Sie vorlegen können — etwa in einer Ausschreibung
- Sie ohnehin einen Relaunch planen und das Zeitfenster vor dem Gestaltungsentwurf nutzen wollen
- Ihr CMS die barrierefreie Ausgabe technisch nicht hergibt