Relaunch & Budget

Woran erkennt man eine gute Webagentur? 7 Fragen vor dem Erstgespräch

Erschienen
Patrick Schatzschneider
Lesezeit 13 Min

Eine gute Webagentur erkennen Sie daran, dass sie sieben Fragen ohne Zögern beantwortet: wem Code, Zugänge und Domain gehören, ob eine andere Agentur übernehmen kann, was eine kleine Änderung kostet, wie Updates getestet werden, was der Betreuungsvertrag abdeckt, wer am Projekt arbeitet und woran man erkennt, dass es fertig ist. Referenzen und Design zeigen, was eine Agentur kann. Diese sieben Antworten zeigen, ob Sie in drei Jahren noch frei entscheiden können. Die Fragen stammen aus Websites, die wir von anderen übernommen haben, und aus den Sätzen, die wir dort gehört haben. Geschrieben für Geschäftsführung und Marketingverantwortliche, die vor der Wahl einer Agentur stehen.

„Das regeln wir dann“ zählt nicht.
Sieben Fragen, ein Bild
„Das klären wir später" ist auch eine Antwort.

Der Selbsttest vor der Unterschrift

Legen Sie das Angebot oder Ihre Notizen aus dem Erstgespräch daneben. Haken Sie nur ab, worauf Sie eine klare Antwort bekommen haben: mit einer Zahl, einem Namen oder einer Stelle im Vertrag. „Das regeln wir dann“ zählt nicht.

Referenzen gehören auch zur Auswahl, aber sie zeigen den Tag des Livegangs. Die sieben Fragen zeigen das dritte Jahr.

Sieben Fragen vor dem Erstgespräch

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    Was die Antworten verraten
    Die Domain ist die Adresse, unter der Kunden Sie finden. Sie gehört auf Ihren Namen.

    Wem gehören Code, Zugänge und Domain?

    Die Domain sollte auf Ihr Unternehmen laufen, die Zugänge sollten Ihnen gehören, und der Vertrag sollte Ihre Rechte am Code ausdrücklich nennen. Alle drei Punkte lassen sich vor der Unterschrift in einer Stunde klären. Danach sind sie mühsam.

    Domain. Bei einer .de-Adresse schließt die DENIC den Domainvertrag mit dem Domaininhaber. Nur er kann die Verwaltung zu einem anderen Anbieter umziehen oder die Domain übertragen (DENIC-Domainbedingungen, § 1 Abs. 4 und § 6). Steht dort die Agentur statt Ihres Unternehmens, brauchen Sie für jeden Umzug ihre Mitwirkung.

    Zugänge. Eigene Administrator-Zugänge zum Content-Management-System (CMS), zum Hosting und zur Domainverwaltung, auf Ihren Namen. Ein geteiltes Passwort der Agentur ist kein Zugang, sondern eine Leihgabe.

    Code. Das Urheberrecht selbst lässt sich nach deutschem Recht nicht übertragen (§ 29 Abs. 1 UrhG), vergeben werden Nutzungsrechte. Was die Angestellten einer Agentur programmieren, darf wirtschaftlich zunächst die Agentur verwerten (§ 69b UrhG), und ein Programm zu ändern braucht grundsätzlich die Zustimmung des Rechtsinhabers (§ 69c Nr. 2 UrhG). Ohne Zustimmung erlaubt das Gesetz nur, was für die bestimmungsgemäße Benutzung einschließlich Fehlerberichtigung notwendig ist, und das auch nur, soweit der Vertrag nichts anderes bestimmt (§ 69d Abs. 1 UrhG). Steht im Vertrag nicht ausdrücklich, dass Sie den Code nutzen, ändern und von Dritten ändern lassen dürfen, entscheidet nach § 31 Abs. 5 UrhG der Vertragszweck. Das ist eine Auslegungsfrage, keine Antwort — und dieser Absatz ist keine Rechtsberatung.

    Das CMS selbst ist dabei selten der Streitpunkt: TYPO3 und WordPress stehen unter der GNU General Public License. Es geht um das, was individuell für Sie gebaut wurde — Vorlagen, Erweiterungen, Schnittstellen.

    Woran Sie Ausweichen erkennen: „Die Domain registrieren wir für Sie, das ist einfacher.“ Das stimmt, bis Sie umziehen wollen. Oder: „Der Code gehört natürlich Ihnen“ — ohne dass es im Vertrag steht.

    Kann eine andere Agentur morgen übernehmen?

    Ja, wenn es eine Dokumentation gibt, die ohne die Menschen funktioniert, die sie geschrieben haben, und wenn der Quelltext dort liegt, wo er sich vollständig herausgeben lässt. Eine gute Agentur beantwortet diese Frage ohne Kränkung, denn sie plant ihren eigenen Ausfall ein: Krankheit, Kündigung, Geschäftsaufgabe.

    Fragen Sie konkret:

    • Bekommen wir bei Vertragsende Quelltext, Datenbank und Dokumentation vollständig, und in welcher Frist?
    • Welche Erweiterungen sind verbreiteter Standard, welche haben Sie selbst geschrieben?
    • Gibt es ein Übergabedokument, und dürfen wir eines aus einem früheren Projekt sehen, geschwärzt?

    Woran Sie Ausweichen erkennen: „Das brauchen Sie nicht, Sie bleiben ja bei uns.“ Oder der stolze Hinweis, das System sei eine Eigenentwicklung. Dann kennt es außerhalb der Agentur niemand, und das ist kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Wechselhindernis.

    Was kostet eine kleine Änderung, und wie lange dauert sie?

    Eine gute Antwort nennt einen Preis, einen Weg und eine Dauer — und sagt vorher, welche Änderungen Sie gar nicht erst beauftragen müssen, weil Sie sie selbst im CMS erledigen. Eine Telefonnummer, eine Öffnungszeit, ein neues Teamfoto: Das sind Redaktionsaufgaben, keine Entwicklungsaufträge.

    Die Preisfrage hat drei Teile: der Stundensatz, der Abrechnungstakt (angefangene Viertelstunde oder angefangene Stunde) und ob Kleinigkeiten gesammelt oder einzeln berechnet werden. Die Zeitfrage hat zwei: Wie kommt der Auftrag an — Anruf, E-Mail, Ticketsystem — und wie viele Werktage liegen üblicherweise zwischen Bitte und Livegang?

    Woran Sie Ausweichen erkennen: „Das kommt auf den Einzelfall an.“ Für einen neuen Bereich mit Formular und Schnittstelle stimmt das. Für eine geänderte Telefonnummer nicht.

    Wie laufen Updates, und wer testet sie?

    Updates sollten in einem festen Rhythmus zuerst auf einem Testsystem laufen, dort von einem Menschen geprüft werden und sich zurücknehmen lassen, wenn doch etwas bricht. Dass Updates kommen, ist sicher. Offen ist nur, wie sie eingespielt werden.

    Vier Teilfragen trennen ein Verfahren von einer Hoffnung:

    • Wer spielt ein, und in welchem Rhythmus?
    • Wo zuerst? Auf einem System, das keine Kunden sehen, oder direkt auf der Live-Website?
    • Wer prüft danach was? Formulare, Darstellung auf dem Handy, Schnittstellen.
    • Was passiert, wenn es bricht? Gibt es einen Weg zurück auf den Stand, der eben noch lief?

    Dazu eine fünfte, die weiter reicht: Wer sagt Ihnen, wann Ihre Version keine Sicherheitsupdates mehr bekommt? Wie lange TYPO3-Versionen versorgt werden, steht in unserer Übersicht der TYPO3-Versionen und Support-Zeiträume.

    Woran Sie Ausweichen erkennen: „Updates laufen automatisch.“ Automatisch heißt: Niemand sieht hin, bis ein Kunde anruft.

    Was steht im Betreuungsvertrag — und was nicht?

    Ein belastbarer Betreuungsvertrag nennt Leistungen, Reaktionszeit, Laufzeit und Kündigungsfrist — und ebenso deutlich, was er nicht abdeckt. Die Ausschlüsse sind der wichtigere Teil, denn sie entscheiden, was im Ernstfall extra kostet.

    Typische Stellen, an denen Verträge schweigen:

    • Updates für das Kernsystem, aber nicht für die Erweiterungen.
    • Ein Stundenkontingent für Inhalte, das am Monatsende verfällt.
    • Der Sprung auf eine neue Hauptversion, der als eigenes Projekt gilt.
    • Eine Reaktionszeit, die nur werktags zu Bürozeiten zählt.

    Liegt Ihre Website auf Servern der Agentur, speichert sie dort auch die Anfragen aus Ihren Formularen — und verarbeitet damit personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Dafür verlangt Art. 28 Abs. 3 DSGVO einen Vertrag, der unter anderem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festlegt: den Auftragsverarbeitungsvertrag. Er gehört zum Angebot, nicht in die Nachverhandlung. Was Wartung in welchen Preisstufen üblicherweise enthält, steht in unserem Artikel zu Website-Wartung und ihren Monatspreisen.

    Woran Sie Ausweichen erkennen: „Wir kümmern uns um alles.“ Alles steht in keinem Vertrag.

    Wer arbeitet wirklich am Projekt?

    Eine gute Agentur nennt Namen und Rollen: wer konzipiert, wer gestaltet, wer programmiert, wer nach dem Livegang ansprechbar ist — und ob Teile an Subunternehmer gehen. Das ist keine Neugier. Wer im Erstgespräch sitzt und wer später baut, sind nicht immer dieselben Menschen, und das Wissen über Ihre Website liegt bei denen, die bauen.

    Fragen Sie auch nach der Vertretung: Was passiert, wenn die eine Entwicklerin drei Wochen ausfällt? Bei einem Freiberufler ist das die zentrale Frage, bei einer Agentur sollte die Antwort ein Name sein.

    Die Frage nach Subunternehmern hat außerdem eine datenschutzrechtliche Seite. Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, darf sie dafür weitere Dienstleister nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Genehmigung einschalten, gesondert oder allgemein erteilt (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).

    Woran Sie Ausweichen erkennen: „Unser Team kümmert sich darum.“ Ein Team ohne Namen ist eine Abteilung.

    Woran erkennt man, dass das Projekt fertig ist?

    An schriftlichen Abnahmekriterien, die vor dem Projektstart vereinbart werden — nicht an einem Gefühl am Tag des Livegangs. Das hat eine rechtliche Seite: Einen Vertrag, mit dem sich ein Anbieter verpflichtet, eine individuelle Website zu erstellen, ordnet der Bundesgerichtshof regelmäßig als Werkvertrag ein (Urteil vom 4. März 2010, III ZR 79/09).

    Im Werkvertrag ist die Abnahme der Moment, an dem die Vergütung fällig wird (§ 641 Abs. 1 BGB). Setzt Ihnen die Agentur nach Fertigstellung eine angemessene Frist, gilt die Website als abgenommen, wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigern (§ 640 Abs. 2 BGB). Ohne vereinbarte Kriterien streiten Sie dann darüber, was ein Mangel ist.

    Mit Kriterien haken Sie eine Liste ab: welche Browser und Geräte, welche Ladezeit, welcher Standard für Barrierefreiheit, welche Inhalte übernommen, welche alten Adressen sauber umgeleitet, welche Schulung für Ihre Redaktion, welche Übergabeunterlagen.

    Woran Sie Ausweichen erkennen: „Fertig ist es, wenn Sie zufrieden sind.“ Das klingt kundenfreundlich, ist aber keine Definition — und schützt keine der beiden Seiten.

    Wie Abhängigkeit aussieht

    Vier Sätze aus Übernahmen

    Die folgenden vier Sätze haben wir gehört, als Unternehmen mit einer bestehenden Website zu uns kamen. Keiner davon beschreibt einen technischen Defekt. Jeder beschreibt eine Frage, die beim Start niemand gestellt hat.

    Anbieterabhängigkeit (Lock-in)

    Anbieterabhängigkeit bedeutet bei einer Website, dass ein Unternehmen seinen Dienstleister nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand wechseln kann, weil Domain, Zugänge, Code oder Wissen bei diesem liegen. Ziel der sieben Fragen ist, sie vor Vertragsschluss sichtbar zu machen.

    Abgrenzung

    Nicht jede Bindung ist Abhängigkeit. Ein Betreuungsvertrag mit Laufzeit bindet, lässt sich aber kündigen. Abhängig sind Sie, wenn Sie nach der Kündigung nicht mehr handlungsfähig sind.

    „Für eine Telefonnummer im Footer brauchen wir ein Ticket.“

    Die fehlende Frage: Was kostet eine kleine Änderung?

    Das Problem ist hier nicht der Preis, sondern der Weg. Die Website wurde so gebaut, dass eine Redaktionsaufgabe zum Entwicklungsauftrag wird. Das entscheidet sich beim Bau — und lässt sich im Erstgespräch mit einer Frage klären: Was davon kann ich selbst ändern?

    „Das Update haben wir uns dieses Jahr nicht getraut.“

    Die fehlende Frage: Wie laufen Updates, und wer testet sie?

    Wer sich nicht traut, hat keinen Weg zurück. Ohne Testsystem und ohne Rollback ist jedes Update eine Wette auf die Live-Website, und die sicherste Wette ist, nicht zu spielen. Die Lücken, die das Update geschlossen hätte, bleiben dabei offen.

    „Die Dokumentation? Die hatte der Entwickler im Kopf.“

    Die fehlende Frage: Kann eine andere Agentur morgen übernehmen?

    Das Wissen über die Website hing an einer Person. Als sie ging, ging es mit. Die Frage nach der Übernahme, zusammen mit der Frage, wer wirklich am Projekt arbeitet, hätte das vor dem ersten Arbeitstag sichtbar gemacht.

    „Serverzugang läuft nur über die alte Agentur.“

    Drei Fragen haben keinen Satz. Ihre Folgen kommen als Rechnung.

    Die fehlende Frage: Wem gehören Code, Zugänge und Domain?

    Die Website läuft, aber sie gehört nicht ganz dem Unternehmen, das sie bezahlt hat. Jede Änderung am Hosting, jeder Umzug braucht die Mitwirkung eines Dienstleisters, mit dem man eigentlich nicht mehr arbeiten will.

    Vier Sätze, vier Fragen. Die übrigen drei — Betreuungsvertrag, Team, Abnahme — tauchen hier nicht auf, weil ihre Folgen leiser sind. Sie zeigen sich nicht als Satz im Erstgespräch, sondern als Posten auf einer Rechnung.

    Ihr nächster Schritt

    Fragen mitnehmen, Antworten schriftlich holen

    Nehmen Sie die sieben Fragen ins Erstgespräch mit und bitten Sie darum, die Antworten zusammen mit dem Angebot schriftlich zu bekommen. Eine Agentur, die gut antwortet, verliert dabei nichts. Eine, die ausweicht, zeigt es Ihnen, bevor Sie unterschrieben haben.

    Damit Sie die Antworten auf die Fragen nach Kosten und Betreuung einordnen können, brauchen Sie Vergleichswerte. Unsere stehen offen auf unserer Preisseite: Stundensatz, Projektrahmen, Betreuung.

    Zum Mitnehmen: vor der Unterschrift

    1. Die Domain ist auf unser Unternehmen registriert, nicht auf die Agentur.
    2. Wir haben eigene Administrator-Zugänge zu CMS, Hosting und Domainverwaltung.
    3. Der Vertrag nennt ausdrücklich unser Recht, den Code zu nutzen, zu ändern und von Dritten ändern zu lassen.
    4. Bei Vertragsende bekommen wir Quelltext, Datenbank und Dokumentation vollständig.
    5. Wir wissen, was eine kleine Änderung kostet und welche Änderungen wir selbst erledigen.
    6. Updates laufen zuerst auf einem Testsystem, und es gibt einen Weg zurück.
    7. Der Betreuungsvertrag nennt Reaktionszeit, Laufzeit und Ausschlüsse.
    8. Hostet die Agentur, liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag bei.
    9. Wir kennen die Menschen, die bauen, und wissen, ob Subunternehmer beteiligt sind.
    10. Die Abnahmekriterien stehen schriftlich fest, bevor das Projekt beginnt.

    Häufig gestellte Fragen

    Keins von beiden grundsätzlich. Bei einem Freelancer sprechen Sie mit dem Menschen, der baut; die offene Frage ist die Vertretung, wenn er ausfällt. Bei einer Agentur ist die offene Frage umgekehrt: ob im Erstgespräch sitzt, wer später baut. Die sieben Fragen gelten für beide gleich — bei Freelancern wiegen die Fragen nach Übernahme und Dokumentation schwerer.

    Nein. Der Preis sagt wenig, solange unklar ist, was er enthält und was nach dem Livegang passiert. Ein günstiges Angebot mit Domain auf Ihren Namen, übergebbarem Code und klaren Ausschlüssen ist besser als ein teures ohne diese Punkte. Vergleichen Sie Angebote an den Antworten, nicht an der Summe. Was ein Relaunch realistisch kostet, steht in unserer Aufstellung zu Relaunch-Kosten.

    Mit Domain und Zugängen anfangen. Lassen Sie sich bestätigen, auf wen die Domain registriert ist, und fordern Sie eigene Administrator-Zugänge für CMS und Hosting an. Das sichert Ihre Handlungsfähigkeit, unabhängig von allen anderen Antworten. Ob ein Wechsel nötig ist, klären Sie danach in Ruhe.

    Das Urheberrecht lässt sich in Deutschland nicht übertragen, und bei Code, den Angestellte einer Agentur schreiben, übt die Agentur die wirtschaftlichen Rechte aus (§ 69b UrhG). Welche Nutzungsrechte Sie erhalten haben, richtet sich dann nach dem Zweck des Vertrags (§ 31 Abs. 5 UrhG). Das ist Auslegungssache und im Streitfall eine Frage für eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT-Recht. Deshalb gehört die Regelung ausdrücklich in den Vertrag.

    Wann sich Unterstützung von außen lohnt

    • Ihnen liegt ein Angebot vor, und mehrere der sieben Fragen sind darin nicht beantwortet.
    • Sie wissen nicht, auf wen Ihre Domain registriert ist oder wer die Zugänge zum Server hat.
    • Ihre jetzige Agentur ist schwer erreichbar, und Sie wollen wissen, ob ein Wechsel ohne Datenverlust möglich ist.
    • Sie planen einen Relaunch und wollen die Abnahmekriterien festhalten, bevor jemand baut.

    In allen vier Fällen ist der erste Schritt eine Bestandsaufnahme: welche Zugänge Sie haben, welche fehlen und was im Vertrag steht. Wie ein Erstgespräch bei uns abläuft und was Sie dafür mitbringen, steht auf der Seite dazu.

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    Nächster Schritt

    Sieben Fragen. Stellen Sie sie auch uns.

    Bringen Sie die Fragen ins Erstgespräch mit — für Ihre jetzige Website oder für ein Angebot, das auf dem Tisch liegt.

    Lieber anrufen? 09075 5923957 Mo–Fr, 8–18 Uhr

    Patrick Schatzschneider Patrick Schatzschneider Geschäftsführer
    Sie sollen bei uns bleiben, weil die Arbeit stimmt — nicht, weil Sie nicht wegkönnen.
    1. Sie schreiben mit der URL Ihrer Website oder dem Angebot, das Ihnen vorliegt
    2. Wir antworten in unter 3 Stunden ein Mensch, kein Ticketsystem
    3. 30 Minuten Gespräch die sieben Fragen, einmal durchgegangen
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